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Betonarbeiten
von Profis

bewährt
verlässlich
kurzfristig
schlagkräftig

Baustellenanforderungen

Einwandfreie Endergebnisse sind von einwandfreien Vorleistungen bei der Betonagevorbereitung, der Betonlieferung, dem Betoneinbau und der Baustellenausstattung abhängig. Zudem sind die Wetterbedingungen mitentscheidend für die Endqualität Ihres Betonbodens. Deshalb müssen gewisse Voraussetzungen bauseits gewährleistet sein!

Betonbeschaffenheit

  • Fließmittel auf Lignin-, Naphtalin- oder Melaminsulfonatbasis sind zu bevorzugen! PCE-Zusatzmittel sollten bei Glättbetonen möglichst reduziert werden, da diese unvorhersehbare Abbindereaktionen des Betons hervorrufen können (z.B. Gefahr einer obenliegenden Sinterschicht („Elefantenhaut“), die später abplatzen kann).
  • Vorzugsweise Frischbeton C 30/37 nach DIN 1045; W/Z-Wert oberhalb 0,50; 0-16er Körnung; Konsistenz F4; ca. 40 m³/Stunde Förderleistung. Es können jedoch auch andere Betonsorten bis zu einer Güte von C35/45 zum Einsatz kommen. Weisen Sie Ihren Betonlieferanten ausdrücklich darauf hin, dass der Beton geglättet werden soll.
  • Der maschinell zu glättende Beton darf kein LP-Mittel enthalten. Betonglätten bzw. der Einsatz von Luftporenbildnern (LP-Mittel) schließen sich gegenseitig aus (Gefahr von Blasen- bzw. Hohlraumbildung, Abplatzungen). Beim Einsatz von LP-Mitteln stellt uns der Auftraggeber von diesen Risiken frei.
  • Fließmittel auf Lignin-, Naphtalin- oder Melaminsulfonatbasis sind zu bevorzugen! PCE-Zusatzmittel sollten bei Glättbetonen möglichst reduziert werden, da diese unvorhersehbare Abbindereaktionen des Betons hervorrufen können (z.B. Gefahr einer obenliegenden Sinterschicht („Elefantenhaut“), die später abplatzen kann).

Betonieranforderungen

  • Es muss ein stabiler Untergrund bauseits gewährleistet werden.
  • Grundsätzlich (auch wenn der Betoneinbau durch uns erfolgt) sind Betonpumpe, Betonlieferung, Bewehrung und Schalungsarbeiten bauseits zu stellen. Bauseits muss für fachgerechte Feldeinteilung gesorgt werden.
  • Sofern nicht anders vereinbart, müssen angrenzende Bauteile bauseits mit Folie vor Betonspritzern geschützt sowie mit Randdämmstreifen versehen sein.
  • Es ist darauf zu achten, dass Winkelschienen, Türzargen, Gullis, Aussparungen, vorhandener Boden u.ä. auf der Fertighöhe des Betonbodens liegen. Die Fußbodenarmierung darf nicht an der Oberfläche herausragen. Erfolgt der Einbau durch uns, haben wir die Freiheit, ggf. die Betonhöhe den vorhandenen Einbauteilen anzupassen.
  • Möglichst gleichmäßiger, steifer, höhengerechter, ebenflächiger „nass in nass“ Betoneinbau auf Fertighöhe.
  • Anfang und Ende der betonierten Fläche muss mit unseren Glättgeräten erreichbar sein. Bauseits sind die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen (z.B. Gerätetransport mit Baukran, Betoneinbau im Torbereich beginnen). Wir setzen voraus, dass die Betonierleistung pro Tag an einem Stück durchgehend geglättet werden kann.
  • Wir empfehlen den bauseitigen Einbau einer ebenflächigen Winkelschiene direkt unter Sektional- oder Rolltoren.
  • Im Falle von Abgrenzungen durch Türen, Bewehrungen, Höhenversätzen usw. sprechen Sie uns bitte bei der Terminabstimmung besonders darauf an.

Baustellenausstattung

  • Die Glättfläche muss gefahrlos zugänglich sein und muss ggf. abgesichert werden.
  • Aufgrund des Witterungsrisikos empfiehlt sich nach Möglichkeit eine dicht überdachte und witterungsgeschützte Arbeitsfläche. Das Witterungsrisiko trägt der Auftraggeber.
  • Während der gesamten Arbeitszeit, auch nachts, muss bauseits Strom (220V) und Wasser (vorzugsweise mit Wasserschlauch) kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Der Gerätetransport (Maschinen bis ca. 400kg) muss bauseits jederzeit gewährleistet sein (z.B. durch Baukran, Radlader, Gabelstapler o.ä.).
  • Bei Glättarbeiten in geschlossenen Räumen muss bauseits (z.B. über Gerätemietparks) eine Abluftabsaugung organisiert werden.

Nachtarbeits-
genehmigung

Liegt die Baustelle in einem Wohngebiet, ist bauseits wegen der nächtlichen Lärmbelästigung eine Nachtarbeitsgenehmigung einzuholen. Ansonsten sind wir dazu gezwungen den polizeilichen Anweisungen zu folgen.